Friday 22. September 2023
Pfarre Kopfing

Pfarrgemeinderat 2022 - 2027

PGR 2022 - 2027

vorne v.l.n.r.:

Mayrhuber Waltraud, Strasser Claudia, Grüneis-Wasner Bettina, Pfr. KonsR Lambert Wiesbauer, Klaffenböck Georg, Lang Hubert, Voglauer Magdalena, Hettegger Maria, Kohlbauer Magdalena

 

hinten v.l.n.r.: 

Voglauer Alexander, Dräxler Günter, Botschafter Edith, Steininger Margit, Straßl Stefan, Hauser Andreas, Hauser Christian, Jobst Gerhard, Reitinger Friedrich, Rossgatterer Johannes, Eichinger Josef

 



 

Pfarrgemeinderat

Entscheidungs- und Arbeitsstruktur


Der Pfarrgemeinderat – das Plenum:

 

Der Pfarrgemeinderat hat die Richtlinienkompetenz, er legt die Grundlinien fest. Das gemeinsame Hirtenwort der österreichischen Bischöfe zur Pfarrgemeinderatswahl betont die besondere Rolle und Aufgabe dieses zentralen Forums der Pfarrgemeinde: „Der Pfarrgemeinderat … ist das zentrale Gremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt.“ Auch Papst Benedikt XVI. hat im Mai 2009 bei der Eröffnung der Pastoraltagung der Diözese Rom festgestellt: „Es bedarf einer Änderung der Mentalität besonders in Bezug auf die Laien, die nicht mehr nur als 'Mitar- beiter' des Klerus betrachtet werden dürfen, sondern als wirklich 'mitver- antwortlich' für das Sein und Handeln der Kirche erkannt werden müssen [...]“. Der Pfarrgemeinderat legt auch die Art der Fachausschüsse und ihre Kompetenzen fest. 

 


Die Fachausschüsse:

 

Fachausschüsse haben je nach Aufgabe und Pfarrsituation 3 bis 10 Mitar- beiterInnen. Sie können Unterausschüsse einrichten (z. B. der Fachausschuss Liturgie eine Subgruppe „Familiengottesdienste“). Bereichsverantwortliche werden für Themen bestellt, die jemand nach Art einer Anwaltschaft „wach halten“ soll, wenn sich (noch) kein Fachausschuss bilden kann. Eine ihrer wichtigen Aufgaben ist es, für diesen Bereich Mitarbeite- rInnen zu finden.

 

Der Pfarrgemeinderat kann eine Arbeitsgruppe zu einem bestimmten Thema – zeitlich befristet – einsetzten, um z. B. eine Frage einer Klärung zuzuführen oder etwas auszuarbeiten (Konzept, Plan …). Wenn sie ihren Auftrag erfüllt hat, schließt sie ihre Aufgabe mit einem Bericht im PGR- Plenum ab. Die Arbeitsgruppen haben beschriebene Aufgabenstellungen und sind auf definierte kürzere Zeiträume bestellt. Ein Projekt-Team wird dann eingesetzt und beauftragt, wenn es gilt, ein ganzes Projekt umzusetzen (z. B. Bibelausstellung, Orgelprojekt, Glocken- projekt, Homepage neu, etc. – auch ein Bauausschuss oder ein Planungs- ausschuss gehört in diese Kategorie).

Ein Projekt-Team kann sehr flexibel agieren. Daher ist es vor allem dann einzusetzen, wenn es ungewohnte Aufgabenstellungen zu bewältigen gibt. Es kann sich innerhalb und auch außerhalb der Pfarre Projektpartner (z. B. Vereine, Firmen) suchen.

 
Die Leitung des Pfarrgemeinderates:

 

und Entscheidungsvorgänge im Plenum vorgesehen sind; wenn ein Pfarrgeund Koordinationsgremium ist, dann verlieren die Mitglieder ihre Motivation. Sie hat das Pfarrleben laufend im Auge, koordiniert die PGR-Arbeit und sorgt für die Durchführung der Be- schlüsse. In immer mehr Pfarren wird die PGR-Leitung auch als „Pfarrleitung“ gesehen. 
Zusammenarbeit von Plenum, Leitung und Fachausschüssen Das Plenum kann Fachausschüsse um die Bearbeitung eines Themas bzw. um die Vorbereitung der Diskussion im Pfarrgemeinderat bitten.  Aber auch der Fachausschuss kann Themen, die seine Kapazitäten übersteigen oder die eine breitere Zusammenarbeit erfordern, über die Lei- tungssitzung auf die Tagesordnung des Pfarrgemeinderates bringen. Die Leitung kann ein anstehendes Thema von einem Fachausschuss für die Plenumssitzung aufbereiten lassen oder den Fachausschuss ersuchen, gleich eine Lösung für ein anstehendes Problem zu erarbeiten und umzu- setzen.  Generell gilt:  Das Plenum hat die Möglichkeit, Facharbeit von Fachleuten leisten zu lassen. Umgekehrt kann der Fachausschuss die Struktur des Pfarrgemeinderates nut- zen, um inhaltlichen Anliegen mehr Gewicht zu geben.


Fachausschüsse einsetzen


• Fachausschüsse (FA) werden für einen wichtigen Bereich der Seelsorge für die Dauer einer Funktionsperiode eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, von sich aus im Auftrag des Pfarrgemeinderates in diesem Aufgabenfeld die Situation zu erheben und die entsprechenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat zu setzen.

 

• Fachausschüsse sollen vor allem zu den Grundaufgaben (Verkündigung, Liturgie, Diakonie/Caritas) und dem Bereich „Kommunikation / Öffentlich- keitsarbeit“ eingerichtet werden. „Gemeinschaft“ kann auch bei der PGR- Leitung verankert sein. Der FA Finanzen ist verpflichtend einzurichten.

 

• Generell ist es wichtig, bei der Einrichtung der Fachausschüsse einerseits den Bedarf der Pfarrgemeinde bzw. die bisherigen Traditionen im Blick zu haben. Anderseits muss bei der Entscheidung auch berücksichtigt werden, ob sich Personen finden, die diese Aufgabe gern machen. Es macht wenig Sinn, einen Fachausschuss mit Personen zu besetzen, die zur Sache bzw. zum Inhalt keinen Bezug haben. Sie werden zum Erfolg nicht viel beitragen können.

 

• Wenn aus diesem Grund kein Fachausschuss zustande kommt, dann macht es vielleicht Sinn, Bereichsverantwortliche für diese Facharbeit ein- zusetzen. Ihre Aufgabe ist es, das Thema mitzubedenken, die „Post“ der diözesanen Fachstellen zu sichten und Anregungen für die Pfarre auf- zugreifen bzw. an die richtigen Stellen weiterzugeben. Ihre vordringliche Aufgabe ist es aber, andere Personen zur Mitarbeit zu

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